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Am liebsten ist man doch zuhause

Durch eine optimale pflegerische Versorgung in ihrer eigenen Häuslichkeit kann dieses Ziel mit uns erreicht werden.

Grundpflege

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Was bedeutet Grundpflege?

Die Grundpflege bildet die Basis der Pflege von Menschen, die ihre alltäglichen Aufgaben nicht mehr ausreichend allein bewältigen können. Sie betrifft die Grundbedürfnisse des Menschen wie Körperpflege, Ernährung, Mobilität und Ausscheidung.

Was gehört zur Grundpflege?

Zur Grundpflege gehören Hilfestellungen, Anleitungen oder vollständige Übernahme im Bereich der Körperpflege, Ernährung, Mobilität und Ausscheidung. Jeder Patient kann sich, abhängig von seinem individuellen Hilfebedarf, ein eigenes Pflegepaket zusammenstellen.

Unterstützung beim An- und Auskleiden, Körperpflege – Waschen, Duschen, Hautpflege, Zahnpflege, Blasen- und Darmentleerungen
Ernährung – Vor- und Zubereitung von Frühstück, Mittagessen und Abendbrot, Hilfestellung bei der Aufnahme von Nahrung
Mobilität - Hilfe beim Aufstehen und Zu-Bett-Gehen, Aufrichten und Umlagern

Behandlungspflege

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Auch bestimmte behandlungspflegerische Tätigkeiten können zu Hause erbracht werden – durch unser optimal ausgebildetes Personal übernehmen wir die, von ihrem Arzt verordnete, Behandlung.

Was bedeutet Behandlungspflege?

Die medizinische Behandlungspflege wird über eine Verordnung vom Arzt verordnet und umfasst alle Tätigkeiten, die Fachkräfte aus der Gesundheits- und Altenpflege im häuslichen Umfeld der pflegebedürftigen Person durchführen.

Was gehört zur Behandlungspflege?

Zur Behandlungspflege gehört die Übernahme von Tätigkeiten wie die Wundversorgung, der Verbandwechsel, die Medikamentengabe, das Anlegen von Kompressionsstümpfen – oder wickeln, die Dekubitusbehandlung oder die Blutzuckermessung. Die Behandlungspflege ist in der Regel zeitlich begrenzt. Die Erstverordnung Ihres Arztes gilt über einen Zeitraum von 14 Tagen. Die Geltungsdauer der Folgeverordnung hängt von Ihrem Gesundheitszustand nach den zwei Wochen ab.

Verhinderungspflege

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Auch als pflegender Angehöriger kann man verhindert sein – fragen Sie gerne nach freien Kapazitäten, damit die Pflege in Ihrer Abwesenheit weiter aufrechterhalten werden kann.

Pflegeberatung nach § 37.3

beratung

Wir helfen Ihnen gerne bei Fragen Rund um die Pflege und die Leistungen der Pflegeversicherung

Was bedeutet Pflegeberatung nach § 37.3 ?

Sobald Sie zuhause pflegerisch versorgt werden und Pflegegeld beziehen, besteht ab Pflegegrad 2 und 3 die Verpflichtung alle 6 Monate ein Pflegeberatungsgespräch nach § 37.3 für die Pflegekasse nachzuweisen. Bei Pflegegrad 4 und 5 ist das Pflegeberatungsgespräch sogar alle 3 Monate nachzuweisen. Für Personen mit Pflegegrad 1 ist die Beratung hingegen freiwillig nutzbar. Einen Termin können Sie bei uns telefonisch vereinbaren. Bitte halten Sie Ihre Versicherungsnummer bereit.
Sobald der Termin stattgefunden hat, sorgen wir dafür, dass Ihre Pflegekasse den Nachweis erhält.